TONSTUDIOLEIPZIGEin Studio von Fabian Günther
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Ihre Fragen. Klare Antworten.

FAQ für Unternehmen,
Selbstständige und öffentliche Einrichtungen.

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Angeboten, Produktionsabläufen, Freigaben, Nutzungsrechten, Rechnungen, Vertraulichkeit und organisatorischen Fragen rund um professionelle Audioproduktionen im Tonstudio Leipzig.

B2B
Für Unternehmen, Selbstständige, Institutionen und Behörden
NDA möglich
Vertrauliche Projekte professionell abgesichert
AVV möglich
Bei personenbezogenen Audiodaten nach DSGVO
Klar & verbindlich
Transparente Abläufe, Angebote und Rechnungen

Anfrage, Angebot & Beauftragung

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, Agenturen, Institutionen, Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie sonstige Auftraggeber, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

Wichtig: Vertragsabschlüsse über diese Unternehmensseite sind ausschließlich im B2B Bereich vorgesehen.

Sie können Ihr Projekt direkt über die Kontaktseite anfragen. Für eine schnelle Einschätzung helfen vor allem diese Angaben:

  • Art des Projekts, zum Beispiel Voiceover, Podcast, E-Learning, Imagefilm oder Telefonansage
  • Gewünschter Umfang und Zieltermin
  • Benötigte Formate und Einsatzbereich
  • Vorhandene Texte, Skripte oder Referenzen
  • Besondere Anforderungen zu Freigabe, Datenschutz oder Vertraulichkeit

Die Express Prüfung ist für Projekte gedacht, bei denen ein fester Veröffentlichungstermin, eine interne Deadline, eine kurzfristige Freigabe, ein Kampagnenstart oder ein anderer zeitkritischer Anlass besteht.

Ich prüfe dabei bevorzugt, ob zusätzliche Zeitfenster, kurzfristige Lücken, Randzeiten oder eine besondere Einplanung innerhalb des bestehenden Projektkalenders möglich sind. Diese Prüfung bedeutet jedoch keine automatische Sofortzusage.

Ein konkreter Termin, ein Lieferzeitraum oder eine priorisierte Umsetzung wird erst nach persönlicher Prüfung und Bestätigung verbindlich. Die Kalkulation erfolgt individuell nach Aufwand, Dringlichkeit und tatsächlicher Verfügbarkeit.

Wichtig: Bitte nennen Sie bei der Anfrage den gewünschten Liefertermin, den Grund der Dringlichkeit, den Projektumfang und alle relevanten Freigabewege. So kann ich realistisch prüfen, ob eine Express Umsetzung sinnvoll möglich ist.

Ja. Für B2B Projekte erstelle ich auf Anfrage ein individuelles Angebot oder einen Kostenvoranschlag. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich anschließend aus Angebot, Vertrag oder Auftragsbestätigung.

Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch meine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung zustande oder dadurch, dass ich nach Ihrer schriftlichen oder elektronischen Beauftragung mit der Leistung beginne.

Mündliche oder telefonische Absprachen werden erst verbindlich, wenn sie anschließend schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden. Für eine saubere Projektabwicklung empfehle ich immer eine kurze schriftliche Zusammenfassung.

Zum Leistungsangebot gehören unter anderem:

  • Sprachaufnahmen und Voiceovers
  • Telefonansagen und Warteschleifen
  • E-Learning Vertonungen
  • Audio für Imagefilme, Erklärvideos und Werbespots
  • Podcast Produktionen
  • Postproduktion, Nachvertonung und Sounddesign
  • Mixing, Mastering und Audiobearbeitung
  • Remote Produktionen und Online Sessions
  • Workshops und Schulungen im Audiobereich

Termine, Ablauf & Organisation

Der Ablauf ist in der Regel klar strukturiert:

  • Anfrage und Bedarfsklärung
  • Angebot und Beauftragung
  • Übermittlung von Skripten, Dateien und Projektinformationen
  • Produktion oder Aufnahmetermin
  • Bereitstellung zur Prüfung und Freigabe
  • Finalisierung und Übergabe der Enddateien

Schriftlich bestätigte Termine sind für beide Seiten verbindlich. Änderungen und Verschiebungen müssen ebenfalls schriftlich oder elektronisch mitgeteilt und von mir bestätigt werden.

Termine können bis spätestens 3 Werktage vor Beginn schriftlich oder elektronisch kostenfrei storniert oder verschoben werden.

Bei späteren Absagen gelten folgende Ausfallpauschalen:

  • 48 bis 72 h vor Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
  • Weniger als 48 h vor Termin oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars
Wichtig: Bereits vorbereitete Leistungen oder verbindlich veranlasste Fremdleistungen werden in jedem Fall berechnet, soweit sie bereits entstanden sind.

Bei unangekündigter Verspätung wird die reservierte Studiozeit oder Produktionszeit ab dem vereinbarten Termin berechnet. Eine kurze Information im Voraus hilft, den Ablauf bestmöglich zu steuern.

Bei höherer Gewalt, Krankheit, Stromausfall, technischen Störungen oder vergleichbaren nicht von mir zu vertretenden Ereignissen kann es zu Terminverschiebungen oder Fristverlängerungen kommen. In solchen Fällen informiere ich Sie schnellstmöglich und wir suchen eine praktikable Lösung.

Ja. Remote Produktionen, Online Sessions und digitale Freigabeprozesse sind problemlos möglich. Bei Remote Projekten liegt die Verantwortung für funktionierende Hardware, Software, Internetverbindung und lokale Datensicherung auf Seiten des Auftraggebers.

Dateien, Material & Formate

Die Übermittlung erfolgt grundsätzlich digital über einen abgestimmten Übertragungsweg. Wenn auf Kundenseite kein eigener sicherer Weg vorhanden ist, kann ich für Unternehmen, Selbstständige und öffentliche Einrichtungen einen passwortgeschützten Cloud Speicher auf einem gesicherten Server in Deutschland bereitstellen. So bleibt der Datenaustausch nachvollziehbar, strukturiert und vertraulich.

Ja. Wenn auf Kundenseite kein eigener sicherer Übertragungsweg vorhanden ist, kann ich für Unternehmen, Selbstständige und öffentliche Einrichtungen einen passwortgeschützten Cloud Speicher auf einem gesicherten Server in Deutschland bereitstellen. So können sensible Dateien vertraulich übertragen und über einen Serverstandort in Deutschland bereitgestellt werden.

Hinweis: Vor Ort werden keine externen Datenträger wie USB Sticks oder Festplatten angenommen. Die Bereitstellung erfolgt stattdessen digital über einen abgestimmten Übertragungsweg oder über den von mir bereitgestellten geschützten Cloud Speicher.

Alle für das Projekt erforderlichen Materialien, Skripte, Texte, Informationen, Freigaben und Zugänge sollten spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Produktionstermin vollständig vorliegen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die finalen Dateien können in den gängigen Audioformaten bereitgestellt werden, zum Beispiel WAV oder MP3. Wenn Sie bestimmte technische Vorgaben für Broadcast, interne Systeme, Telefonanlagen, Lernplattformen oder Distributionswege haben, sollten diese vor Produktionsbeginn klar genannt werden.

Sie tragen die Verantwortung dafür, dass bereitgestellte Inhalte rechtlich zulässig, vollständig, technisch brauchbar und frei von Rechten Dritter sind oder dass entsprechende Rechte wirksam eingeholt wurden.

Wichtig: Inhalte wie Texte, Musik, Logos, Samples oder sonstige Fremdmaterialien sollten nur verwendet werden, wenn alle Rechte geklärt sind.

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Projektdaten und Aufnahmen endet grundsätzlich nach 12 Monaten ab Produktionsbeginn, sofern keine längere Frist schriftlich vereinbart wurde.

Danach können Daten ohne weitere Ankündigung gelöscht werden.

Empfehlung: Bitte sichern Sie finale Dateien immer zusätzlich in Ihrer eigenen Infrastruktur.

Freigabe, Abnahme & Korrekturen

Bereitgestellte Leistungen und Projektergebnisse sind nach Erhalt unverzüglich zu prüfen. Spätestens innerhalb von 10 Werktagen sollten Sie die Leistung entweder ausdrücklich abnehmen oder festgestellte Mängel schriftlich und konkret mitteilen.

Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn innerhalb der Frist keine schriftliche Mängelanzeige eingeht oder wenn die Ergebnisse bereits produktiv genutzt, veröffentlicht, verbreitet oder intern weiterverarbeitet werden.

Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung oder Abnahme schriftlich und möglichst konkret zu rügen. Pauschale Hinweise ohne nachvollziehbare Beschreibung reichen für eine sachgerechte Prüfung nicht aus.

Im Preis enthalten ist nur das, was im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbart wurde. Revisionen und Korrekturschleifen sind nur dann enthalten, wenn sie dort klar genannt sind.

Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet. Vor Beginn informiere ich Sie über den voraussichtlichen Mehraufwand. Die Freigabe dazu sollte schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Rechnung, Zahlung & Fälligkeit

Die Abwicklung erfolgt grundsätzlich auf Rechnungsbasis. Es gelten die im Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Ja. Bei größeren Produktionen, Eilaufträgen oder erhöhtem Aufwand kann ich eine angemessene Vorauszahlung oder gestaffelte Abschlagszahlungen verlangen. Das wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung klar festgelegt.

Finale Ergebnisse, Exportdateien, Freigaben und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgen grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

Rechnungsreklamationen sollten innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich mitgeteilt werden.

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Nutzungsrechte, NDA, AVV & Rechtliches

Nach vollständiger Zahlung erhalten Sie an den finalen Ergebnissen grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht für den im Auftrag oder Angebot definierten Verwendungszweck, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Ja. Ausschließliche, zeitlich oder räumlich erweiterte oder auf Dritte übertragbare Nutzungsrechte können gesondert vereinbart werden. In diesem Fall wird die Vergütung entsprechend angepasst.

Die Klärung aller Rechte an bereitgestellten Texten, Musikstücken, Samples, Marken, Logos, Bildern oder sonstigen Fremdinhalten liegt vollständig beim Auftraggeber.

Ja. Für sensible Projekte kann vor Produktionsbeginn eine individuelle Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen werden. Auf Wunsch arbeite ich gern auf NDA Basis.

Ja. Wenn im Rahmen des Projekts personenbezogene Daten im Sinne von Art. 28 DSGVO verarbeitet werden, kann ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden.

Nein, nicht ohne Ihre vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Eine Nutzung zu Referenz oder Werbezwecken erfolgt ausschließlich nach Freigabe.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. Soweit rechtlich zulässig, ist Gerichtsstand Leipzig.

Produktion, Technik & Mitwirkung

Sie sollten alle erforderlichen Unterlagen, Skripte, Freigaben, Ansprechpartner und sonstigen Projektinformationen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung stellen. Verzögerungen oder Mehraufwände durch fehlende Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers.

Ja. Ich bin berechtigt, geeignete externe Fachkräfte oder Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Vertragspartner bleibt dabei stets mein Studio.

Nein. Ich liefere professionelle Audioproduktion und saubere Umsetzung, kann jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, kommunikativen, technischen oder strategischen Erfolg garantieren, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Die Klärung und Einholung erforderlicher Rechte sowie die Entrichtung anfallender Lizenzgebühren, etwa bei GEMA pflichtigen Werken oder sonstigen geschützten Inhalten, obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber.

Ja, sofern Kapazitäten vorhanden sind. Eilaufträge, Sonderformate oder Leistungen außerhalb regulärer Geschäftszeiten werden gesondert vereinbart und berechnet.

Allgemeines zum Studio

Das Studio befindet sich in Leipzig, Bernhard Göring Straße 17, 04107 Leipzig.

Ja. Das Studio liegt zentral in Leipzig und ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut erreichbar. Weitere Informationen zur Anfahrt erhalten Sie bei Terminbestätigung.

Ja. Je nach Projekt sind Produktionen vor Ort, remote abgestimmte Abläufe und klar definierte Kommunikationswege möglich. Gerade bei wiederkehrenden B2B Projekten lässt sich die Zusammenarbeit strukturiert und effizient aufsetzen.

Ja. Für regelmäßige Produktionen, größere Projekte oder projektspezifische Sondervereinbarungen können individuelle Rahmenlösungen schriftlich vereinbart werden.

Noch offen?

Sie haben noch weitere Fragen zu Ihrem Projekt?

Kein Problem. Schreiben Sie mir einfach über die Kontaktseite mit den wichtigsten Eckdaten oder senden Sie direkt Ihre Anforderungen. Ich prüfe Ihr Vorhaben persönlich und gebe Ihnen eine klare Rückmeldung zu Ablauf, Aufwand und den passenden nächsten Schritten.

Welche Dateiformate passen für Ihre Telefonanlage oder Ihren internen Workflow?
Wie lässt sich ein Freigabeprozess mit mehreren Ansprechpartnern sauber organisieren?
Welche Rechte werden für interne Nutzung, Web, Social Media oder Kampagnen benötigt?
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Schildern Sie mir kurz Ihr Vorhaben. Ich melde mich mit einer klaren Einschätzung, einem passenden Ablauf und bei Bedarf mit einem individuellen Angebot zurück.