Bernhard-Göring-Straße 17
04107 Leipzig
Deutschland
gemäß § 27a UStG: DE358046529
Technisches Rathaus, Haus A
Prager Straße 118–136
04317 Leipzig, Deutschland
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich und Leistungsgegenstand
- § 1 Vertragsabschluss und Auftragsannahme
- § 2 Leistungsumfang, Subunternehmer, Technik
- § 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- § 4 Abnahme, Freigabe und Abnahmepflicht
- § 5 Mängelrüge, Nacherfüllung und Gewährleistung
- § 6 Preise, Zahlung, Fälligkeit und Verzug
- § 7 Nachbearbeitungen und Änderungswünsche
- § 8 Stornierung, Rücktritt und Kündigung
- § 9 Termine, Terminsicherung und höhere Gewalt
- § 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- § 11 GEMA und verwandte Schutzrechte
- § 12 Speicherung, Archivierung und Rückgabe
- § 13 Haftung und Haftungsbeschränkung
- § 14 Vertraulichkeit, NDA und Datenschutz
- § 15 Verhalten im Studio und Hausordnung
- § 16 Sonstige Bestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Fabian Günther – Tonstudio Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 17, 04107 Leipzig (nachfolgend „Auftragnehmer"), und Unternehmen, Institutionen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Behörden sowie sonstigen juristischen Personen und Personengesellschaften (nachfolgend „Auftraggeber") im Sinne von § 14 BGB.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB. Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sind über dieses Angebot ausdrücklich ausgeschlossen.
Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Geltungsbereich und Leistungsgegenstand
Diese AGB regeln alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber im gewerblichen oder institutionellen Rechtsverkehr. Das Leistungsangebot des Auftragnehmers umfasst insbesondere:
- Sprachaufnahmen und Voiceovers für Unternehmen, Institutionen und Behörden
- Produktion von Erklärvideos, Imagefilmen, Werbespots und E-Learning-Inhalten
- Podcasts, Hörspiele, Audiodeskriptionen und barrierefreie Audioinhalte
- Musikproduktionen, Vertonungen und Sounddesign
- Mixing (Mischung) und Mastering (Masterbearbeitung)
- Nachvertonung, Synchronisation und Post-Production
- Remote-Produktionen, Online-Sessions und Online-Coachings
- Workshops und Unternehmensschulungen im Audiobereich
- Sonstige Audioproduktions- und Studiodienstleistungen
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Auftragnehmer in Kenntnis dieser Bedingungen die Leistung erbringt.
↑ Zum Inhaltsverzeichnis§ 1 Vertragsabschluss und Auftragsannahme
1.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung nach schriftlicher oder elektronischer Beauftragung durch den Auftraggeber.
1.2 Mündliche oder telefonische Absprachen, Zusagen und Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachfolgend durch den Auftragnehmer schriftlich oder elektronisch bestätigt werden.
1.3 Auftragsbestätigungen des Auftraggebers erbittet der Auftragnehmer schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des Datums. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Auftragserteilung wesentlichen Angaben vollständig und korrekt zu machen. Nachträglich erkannte Fehler oder unvollständige Angaben seitens des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.
1.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn:
- begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Auftraggebers bestehen
- der Auftraggeber keine ausreichende rechtliche Befugnis für das beauftragte Projekt nachweisen kann
- das Projekt gegen geltendes Recht verstößt oder rechtswidrige Inhalte zum Gegenstand hat
- Inhalte moralischen Bedenken begegnen, diskriminierend, extremistisch oder anderweitig unzulässig sind
- wesentliche Angaben des Auftraggebers falsch oder unvollständig sind
- eine Gefährdung von Studio, Equipment, Personal oder Dritten droht
1.5 Lehnt der Auftragnehmer einen Auftrag ab, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Ein Anspruch auf Begründung besteht nicht.
1.6 Der Auftragnehmer kann Aufträge teilweise annehmen oder Alternativen vorschlagen, sofern dies zur Begrenzung von Risiken oder zur angemessenen Steuerung des Aufwands erforderlich ist.
↑ Zum Inhaltsverzeichnis§ 2 Leistungsumfang, Subunternehmer, Technik
2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot, Vertrag oder in der Buchungsbestätigung. Alle Leistungen und Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2 Sonderleistungen, Eilaufträge, individuelle Formate sowie außerhalb der regulären Geschäftszeiten erbrachte Leistungen werden gesondert vereinbart und berechnet. Ein Arbeitstag umfasst 8 Arbeitsstunden. Überschreitungen werden anteilig berechnet.
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer, Freelancer oder externe Fachkräfte zur Erbringung der Leistungen einzusetzen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt stets der Auftragnehmer.
2.4 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Inhalte genehmigungspflichtig sind oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Liegt ein solcher Verstoß vor, haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber für alle daraus entstehenden Nachteile, Schäden und Kosten in vollem Umfang.
2.5 Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich dafür, dass alle technischen Voraussetzungen für Uploads, Veröffentlichungen, Streaming-Plattformen, Broadcast- und Distributionskanäle erfüllt sind. Ablehnungen, Verzögerungen oder Nachbearbeitungen aus diesen Gründen gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
2.6 Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Für Verzögerungen, die auf Dritte (z. B. Sprecher, Darsteller, Musiker, Distributoren, Kopierwerke) zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
2.7 Bei Remote-Produktionen und Online-Sessions ist der Auftraggeber allein verantwortlich für Hardware, Software, Internetzugang, Stromversorgung und Datensicherung. Ausfälle oder Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers berechtigen nicht zur Minderung der vereinbarten Vergütung.
2.8 Sollte eine Produktion nach der vom Auftraggeber gebuchten Zeit ohne nachweisliches Verschulden des Auftragnehmers nicht zum Abschluss gebracht werden können, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Produktion zum Abschluss zu bringen. Die vereinbarte Vergütung bleibt in vollem Umfang fällig.
↑ Zum Inhaltsverzeichnis§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien, Skripte, Texte, Informationen, Freigaben, Zugangsdaten und Rechte spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Produktionstermin vollständig, in geeigneter Form und ohne Aufforderung bereitzustellen.
3.2 Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er alle erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und sonstigen Rechte an den bereitgestellten Materialien besitzt oder wirksam eingeholt hat.
3.3 Verzögerungen der Leistungserbringung infolge nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig erfüllter Mitwirkungspflichten des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, Fristen entsprechend anzupassen, Mehrkosten gesondert zu berechnen sowie die Priorität des Auftrags angemessen anzupassen. Die Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
3.4 Der Auftraggeber haftet dafür, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte rechtmäßig, vollständig, richtig und für den vorgesehenen Verwendungszweck rechtlich zulässig sind.
3.5 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus bereitgestellten Inhalten oder aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen – einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung.
3.6 Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine rechtswidrigen, diskriminierenden, extremistischen, beleidigenden, pornografischen oder anderweitig unzulässigen Inhalte umfassen.
3.7 Werden für ein Projekt Minderjährige eingesetzt, ist die ausdrückliche schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten vor Produktionsbeginn beizubringen.
3.8 Der Auftraggeber und seine Begleitpersonen dürfen Studio-Equipment, Geräte und Software nur nach ausdrücklicher Anweisung des Auftragnehmers verwenden.
↑ Zum Inhaltsverzeichnis§ 4 Abnahme, Freigabe und Abnahmepflicht
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereitgestellte Leistungen und Projektergebnisse unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und entweder förmlich abzunehmen oder festgestellte Mängel schriftlich und mit konkreter Beschreibung anzuzeigen.
4.2 Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber:
- innerhalb der Abnahmefrist weder eine ausdrückliche Abnahme erklärt noch Mängel schriftlich angezeigt hat,
- die Ergebnisse tatsächlich nutzt, veröffentlicht, verbreitet oder anderweitig produktiv verwendet, oder
- die weitere Bearbeitung, Vermarktung oder Veröffentlichung auf Grundlage der übermittelten Ergebnisse veranlasst.
4.3 Unwesentliche Mängel, die die Gebrauchsfähigkeit des Werks nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
4.4 Mit Abnahme oder Geltung der Abnahmefiktion beginnt die Gewährleistungsfrist gemäß § 5 dieser AGB.
§ 5 Mängelrüge, Nacherfüllung und Gewährleistung
5.1 Mängelansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber festgestellte Mängel unverzüglich und schriftlich rügt. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme oder Bereitstellung der Leistung schriftlich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
5.2 Die Mängelrüge muss Art, Umfang und Ausprägung des gerügten Mangels so genau beschreiben, dass eine sachgerechte Prüfung und Nacherfüllung möglich ist. Pauschale Beanstandungen ohne konkrete Mangelbeschreibung genügen nicht.
5.3 Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar gewesen wären und nicht fristgerecht und ordnungsgemäß gerügt wurden, gelten als genehmigt. Gewährleistungsansprüche wegen solcher Mängel sind ausgeschlossen.
5.4 Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt.
5.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
5.6 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Der Auftraggeber setzt hierfür eine angemessene Frist. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb von zwei Versuchen fehl oder verweigert der Auftragnehmer sie endgültig, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Sekundärrechte (Minderung, Rücktritt) zu.
5.7 Keine Gewährleistungspflicht besteht, wenn Mängel auf Materialien, Skripten, Vorgaben oder Informationen des Auftraggebers beruhen, auf nachträgliche Eingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen sind, oder durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind.
5.8 Für Bearbeitungsschäden an Bild- und Tonmaterial, das der Auftraggeber einbringt, haftet der Auftragnehmer nur bis zum Materialwert des betreffenden Datenträgers. Für Schäden an unwiederbringlichen oder schwer ersetzbaren Aufnahmen ist die Haftung auf den reinen Materialwert begrenzt.
↑ Zum Inhaltsverzeichnis§ 6 Preise, Zahlung, Fälligkeit und Verzug
6.1 Es gelten die im Angebot, Vertrag oder in der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Reise- und Transportkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Externe Leistungen von Sprecherinnen, Sprechern, Musikerinnen, Musikern oder sonstigen Dritten sind nur dann Bestandteil der Rechnung des Auftragnehmers, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Andernfalls werden diese Leistungen separat direkt zwischen Auftraggeber und Drittanbieter vereinbart und abgerechnet.
6.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag vollständig auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wurde.
6.3 Die Abwicklung erfolgt grundsätzlich auf Rechnungsbasis. Bei größeren Produktionen, Eilaufträgen oder erhöhtem Aufwand ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder gestaffelte Abschlagszahlungen zu verlangen. Art und Höhe der Abschlagszahlungen werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.
6.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
- Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen
- eine Mahnpauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen
- weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen
6.5 Finale Ergebnisse, Exportdateien, Freigaben sowie die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Die Verwendung einer Studioproduktion gilt erst dann als zulässig, wenn die Rechnung vollständig bezahlt ist.
6.6 Rohdaten, Projektdateien, Session-Daten und sonstige Zwischenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
6.7 Bei erheblichem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Leistungen sofort auszusetzen und für die Restproduktion Vorauszahlung zu verlangen.
6.8 Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
↑ Zum Inhaltsverzeichnis§ 7 Nachbearbeitungen und Änderungswünsche
7.1 Im vereinbarten Preis enthalten ist ausschließlich das, was in der Leistungsbeschreibung des Angebots oder Vertrags ausdrücklich angegeben ist. Revisionen sind nur enthalten, wenn und soweit dies im Angebot ausdrücklich ausgewiesen ist.
7.2 Jede Nachbearbeitung oder jeder Änderungswunsch, der über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, ist kostenpflichtig und wird nach Aufwand oder nach gesonderter Vereinbarung berechnet.
7.3 Vor Beginn kostenpflichtiger Nachbearbeitungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die voraussichtlichen Kosten. Die Zustimmung des Auftraggebers hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Eine Bestätigung per E-Mail gilt als wirksame Zustimmung.
7.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Feedback und Änderungswünsche gebündelt, klar und nachvollziehbar mitzuteilen. Iterative Einzelrückmeldungen, die zu wiederholten Teilüberarbeitungen führen, können als eigenständige, kostenpflichtige Revisionsrunden berechnet werden.
7.5 Als freigegeben gilt eine Leistung mit Eintritt der Abnahmefiktion gemäß § 4 dieser AGB oder sobald der Auftraggeber die ausdrückliche Freigabe erteilt.
↑ Zum Inhaltsverzeichnis§ 8 Stornierung, Rücktritt und Kündigung
8.1 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht im kaufmännischen Verkehr zwischen Unternehmern (B2B) nicht. Stornierungen und Rücktritte richten sich nach diesen AGB sowie den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Termine können bis spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Beginn schriftlich oder elektronisch kostenfrei storniert oder verschoben werden. Absagen müssen stets schriftlich erfolgen.
8.3 Bei Stornierung innerhalb der nachfolgenden Fristen vor dem vereinbarten Termin sowie bei Nichterscheinen ohne Absage gelten folgende Ausfallpauschalen:
- Stornierung 48–72 Stunden vor Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- Stornierung weniger als 48 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.4 Kann der Auftraggeber einen Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen und weist dies durch ein ärztliches Attest nach, wird auf die Ausfallpauschale verzichtet. Der Termin kann einmalig kostenfrei verschoben werden. Das Attest ist dem Auftragnehmer unverzüglich nach der Absage zu übermitteln.
8.5 Bereits begonnene Leistungen, vorbereitete Produktionen, reservierte externe Leistungen sowie individuell vorbereitete Projektelemente werden in jedem Fall berechnet, soweit sie erbracht oder verbindlich veranlasst wurden.
8.6 Der Auftraggeber kann von einer begonnenen Produktion nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zurücktreten. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben in vollem Umfang bestehen.
8.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, grober Pflichtverletzung, Verstoß gegen die Hausordnung oder gerichtlich festgestellter Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers. Entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
↑ Zum Inhaltsverzeichnis§ 9 Termine, Terminsicherung und höhere Gewalt
9.1 Alle Termine finden ausschließlich nach vorheriger Buchung und schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer statt. Spontane Besuche ohne Terminvereinbarung sind ausgeschlossen.
9.2 Vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich. Bei unangekündigter Terminverspätung des Auftraggebers wird die Studiozeit ab dem vereinbarten Termin berechnet.
9.3 Terminänderungen durch den Auftraggeber sind schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Sie bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Auftragnehmers, um wirksam zu sein.
9.4 Bei höherer Gewalt, Krankheit, Naturereignissen, technischen Störungen, Netz- oder Stromausfall oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ereignissen ist der Auftragnehmer berechtigt, Termine zu verschieben, Fristen zu verlängern oder Aufträge ganz oder teilweise zu beenden. Eine Haftung des Auftragnehmers für solche Ereignisse ist ausgeschlossen, soweit die Beeinträchtigung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruht.
9.5 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Terminverzögerung oder -ausfall – insbesondere wegen Folgeschäden oder entgangenem Gewinn – sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beschränkt.
9.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen auszusetzen, bis fällige Zahlungen vollständig beglichen oder ausstehende Mitwirkungspflichten erfüllt sind.
↑ Zum Inhaltsverzeichnis§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
10.1 Alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des UrhG, soweit die gesetzlichen Schutzvoraussetzungen gegeben sind. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer. Dem Auftraggeber werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt, keine Eigentumsrechte am Werk selbst.
10.2 Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an den finalen Ergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht für den im Auftrag oder Angebot definierten Verwendungszweck ein, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10.3 Sollen dem Auftraggeber weitergehende Rechte eingeräumt werden – insbesondere ein ausschließliches (exklusives) Nutzungsrecht, zeitlich, räumlich oder sachlich unbeschränkte Nutzungsrechte oder das Recht zur Übertragung auf Dritte – bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und führt zu einer entsprechend angepassten Vergütung.
10.4 Ist der Auftragnehmer am inhaltlichen Gestaltungsprozess beteiligt (z. B. Konzeption, Drehbucherstellung, kreative Komposition), ist er als Urheber alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinem Werk. Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist in diesem Fall die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte. Die Weitergabe dieser Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
10.5 Nicht Bestandteil der Rechteeinräumung sind Rechte Dritter an vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien (Skripte, Texte, Beats, Samples, Musik, Logos, Bilder etc.). Die Klärung dieser Rechte obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
10.6 Rohdateien, Projektdaten und Session-Dateien sind nur dann Bestandteil der Herausgabe oder Rechteeinräumung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
10.7 Eine Nutzung von Ergebnissen oder Produktionsausschnitten durch den Auftragnehmer zu Referenz- oder Werbezwecken erfolgt ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.
10.8 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Schutzrechten aus bereitgestellten Inhalten oder dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen.
↑ Zum Inhaltsverzeichnis§ 11 GEMA und verwandte Schutzrechte
11.1 Zahlungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer schließen die Vergütungspflicht gegenüber der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) sowie verwandten Verwertungsgesellschaften nicht ein.
11.2 Werden im Rahmen von Aufträgen auf Wunsch des Auftraggebers GEMA-geschützte Werke, lizenzpflichtige Musik oder sonstige schutzrechtlich relevante Inhalte verwendet, obliegt die Klärung und Einholung aller erforderlichen Rechte Dritter sowie die Entrichtung anfallender Lizenzgebühren ausschließlich dem Auftraggeber.
11.3 Der Auftragnehmer kann auf Wunsch des Auftraggebers bei der Klärung GEMA-bezogener oder schutzrechtlicher Fragen beratend tätig werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht; eine solche Leistung wird gesondert vergütet.
↑ Zum Inhaltsverzeichnis§ 12 Speicherung, Archivierung und Rückgabe
12.1 Die Pflicht zur Aufbewahrung von Projektdaten und Aufnahmen endet für den Auftragnehmer nach Ablauf von 12 Monaten nach Produktionsbeginn, sofern nicht schriftlich eine längere Aufbewahrungsfrist vereinbart wurde.
12.2 Eine gesonderte, längere Archivierung kann individuell vereinbart werden und ist kostenpflichtig.
12.3 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können Daten ohne vorherige Ankündigung unwiderruflich gelöscht werden. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Archivierung besteht nach Abschluss des Auftrags nicht.
12.4 An den Auftraggeber ausgehändigte Unterlagen, Materialien oder Datenträger sind nach Beendigung des Auftrags auf Wunsch des Auftragnehmers zurückzugeben. Durch die Berechnung von Aufwendungsersatz für die Herstellung von Unterlagen erwirbt der Auftraggeber kein Eigentumsrecht an diesen.
12.5 Für Datenverluste, fehlgeschlagene Übertragungen oder fehlerhafte Sicherungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
↑ Zum Inhaltsverzeichnis§ 13 Haftung und Haftungsbeschränkung
13.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.3 Gerät der Auftragnehmer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, in Leistungsverzug oder ist hierdurch seine Leistung mangelhaft, ist die Schadensersatzhaftung des Auftragnehmers grundsätzlich ausgeschlossen.
13.4 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung stehen ihm in Höhe des vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruht. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens, höchstens jedoch auf den Auftragswert, begrenzt.
13.5 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von Kardinalpflichten, kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
13.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für Hörschäden, die beim Auftraggeber, dessen Beauftragten oder sonstigen Studiobesuchern während oder nach Produktionen entstehen.
13.7 Für Schäden an mitgebrachtem oder eingelagertem Equipment, Instrumenten und persönlichen Gegenständen des Auftraggebers oder seiner Begleitpersonen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
13.8 Für Schäden durch Software, Cloud-Dienste, Geräte oder Leistungen Dritter haftet der Auftragnehmer nur, soweit diese Schäden in seinem unmittelbaren Verantwortungsbereich entstanden sind.
13.9 Für Schäden am Studio-Equipment, an den Räumlichkeiten oder an sonstigen Einrichtungen, die durch den Auftraggeber oder seine Begleitpersonen verursacht werden, haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber in vollem Umfang.
13.10 Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.
13.11 Die Inanspruchnahme der Leistungen begründet keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen, kommunikativen, technischen oder künstlerischen Erfolg. Reichweite, Vermarktungsergebnisse, Plattform-Performance oder geschäftliche Ergebnisse können nicht zugesichert werden, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
↑ Zum Inhaltsverzeichnis§ 14 Vertraulichkeit, NDA und Datenschutz
14.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben – es sei denn, eine gesetzliche Pflicht oder die Vertragsdurchführung erfordern dies ausdrücklich.
14.2 Als vertraulich gelten insbesondere: unveröffentlichte Skripte, Texte, Sprachaufnahmen, Kampagneninhalte, Produktionsunterlagen, interne Projektinformationen, Preisangaben, Geschäftsdaten sowie alle sonstigen als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen des Auftraggebers.
14.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für beide Parteien gleichermaßen und dauert über das Ende des Vertragsverhältnisses fort, solange die betreffenden Informationen nicht allgemein bekannt sind.
14.4 Erfordert ein Auftrag aufgrund seiner Sensibilität eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA), kann der Auftraggeber vor Produktionsbeginn den Abschluss eines individuellen NDA verlangen. Der Auftragnehmer ist bereit, auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden NDA abzuschließen.
14.5 Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für die Durchführung des Auftrags, die Kommunikation, Rechnungsstellung und Vertragsabwicklung erforderlich ist. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
14.6 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 28 DSGVO stattfindet (z. B. bei Sprachaufnahmen mit personenbezogenen Inhalten), werden die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen.
↑ Zum Inhaltsverzeichnis§ 15 Verhalten im Studio und Hausordnung
15.1 Der Auftraggeber und alle von ihm beauftragten oder mitgebrachten Personen sind verpflichtet, die Hausordnung des Studios sowie alle Hinweise und Anweisungen des Auftragnehmers vor Ort zu beachten und zu befolgen.
15.2 Nahrungsmittel und Flüssigkeiten dürfen nicht in der Nähe von technischem Equipment abgestellt oder gelagert werden. Rauchen ist im Studio nicht gestattet.
15.3 Grobe Verstöße gegen die Hausordnung, respektloses, belästigendes oder bedrohliches Verhalten gegenüber dem Auftragnehmer oder Dritten können zur sofortigen Beendigung der laufenden Session führen. Die vereinbarte Vergütung bleibt in vollem Umfang fällig.
15.4 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden am Studio-Equipment, an den Räumlichkeiten oder an sonstigen Einrichtungen, die durch ihn selbst, seine Beauftragten oder Begleitpersonen verursacht werden.
15.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für mitgebrachtes Equipment, Instrumente oder persönliche Gegenstände. Der Auftraggeber und seine Begleitung sind für ihre eigenen Geräte und persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich.
↑ Zum Inhaltsverzeichnis§ 16 Sonstige Bestimmungen
16.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB des Auftragnehmers, sofern keine ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
16.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, abweichende Individualvereinbarungen sowie die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst bedürfen der Schriftform.
16.3 Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
16.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und die beide Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart hätten. Beide Parteien verpflichten sich, an einer entsprechenden Klarstellung mitzuwirken.
16.5 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Leipzig.
16.6 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Leipzig, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Auftragnehmer ist daneben berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
16.7 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
16.8 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Im B2B-Verkehr stehen den Parteien die ordentlichen Gerichte zur Verfügung.
↑ Zum InhaltsverzeichnisAbschließender Hinweis
Diese AGB geben den aktuellen rechtlichen Rahmen (Stand: April 2026) für die Zusammenarbeit mit Unternehmen, Institutionen und Behörden wieder. Sie wurden auf Grundlage branchenüblicher Standards professioneller Audioproduktionsdienstleister sowie der einschlägigen Rechtsprechung zum B2B-AGB-Recht gestaltet.
Bei Fragen zu einzelnen Klauseln, zu individuellen Vertragsgestaltungen oder zu Rahmenvereinbarungen steht der Auftragnehmer vorab für Rückfragen zur Verfügung. Individuelle Großaufträge, projektspezifische Sondervereinbarungen oder Rahmenverträge können auf Wunsch gesondert schriftlich fixiert werden.
Kontaktdaten und Angaben zum Auftragnehmer sind im Impressum hinterlegt.
Fragen zum Vertrag oder zu einzelnen AGB-Klauseln?
Bei Rückfragen zu einzelnen Bestimmungen, individuellen Vertragsgestaltungen oder Rahmenvereinbarungen bin ich gerne direkt ansprechbar und kläre alle offenen Punkte persönlich und unverbindlich.
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